Umweltschutz in umschlossenen und halbumschlossenen Meeren.

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Münster

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ZLB: 96/2165

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DI
S

relationships.isAuthorOf

Abstract

Seit den 70er Jahren sind zum Schutz der Meeresumwelt vor unterschiedlichen Verschmutzungsursachen mehrere als "regional" bezeichnete Übereinkommen entstanden. Am Beispiel der (halb-) umschlossenen Meere soll der Begriff der Region und das Verhältnis von regionalen zu nationalen und überregionalen Regelungen erläutert werden. Eine Region im rechtlichen Sinn stellt jener Raum dar, an dem oder in dem souveräne Rechte bestehen. Der Autor stützt sich bei der Untersuchung vor allem auf Analysen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ). Ein und dasselbe Seegebiet kann jedoch abhängig von der jeweils angewandten (naturwissenschaftlichen bzw. juristischen) Definition unterschiedlich bezeichnet werden. So werden Seegebiete wie Ostsee oder Schwarzes Meer als "enclosed" und abwechselnd als "semi-enclosed" bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden Probleme der "Staatenanbindung" erörtert, d. h. der räumlichen Beziehung zwischen Anliegerstaaten und (halb-) umschlossenen Meeren. kirs/difu

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ca. 460 S.

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Juristische Schriftenreihe; 57