Die Implementation des Staatsziels Umweltschutz (Art. 20 a GG) in das Bauplanungsrecht und seine Auswirkungen auf das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot.
Boorberg
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2001
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 2002/198
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DI
Authors
Abstract
Steigenden Ansprüchen an das Wohn- und Arbeitsumfeld sowie veränderten Freizeitgewohnheiten stehen begrenzte Ressourcen an Boden, Wasser und Luft gegenüber. Die Erhaltung dieser natürlichen Lebensgrundlagen ist von elementarer Bedeutung. Der Autor befasst sich eingehend mit den rechtlichen Verankerungen, die das Staatsziel Umweltschutz im Bereich des Bauplanungsrechts gefunden hat. Ausgehend von der Darstellung des Inhalts und der Adressaten des Staatsziels, zeigt er die Bedeutung des Art. 20 a GG für das Bauplanungsrecht auf. Der Umweltschutz prägt nicht nur die Planungsziele und Planungsleitlinien, sondern auch Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Die weitreichendsten Auswirkungen hat das Staatsziel Umweltschutz auf das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot. Detaillierte Ausführungen zu sämtlichen Phasen der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung verdeutlichen seine Bedeutung. Zusätzlich werden auch die praktischen Besonderheiten bei der Abwägung berücksichtigt und Stellung zur Abwägungskontrolle genommen. Eine komprimierte Zusammenfassung sowie ein kritischer Ausblick auf künftige Entwicklungen runden die umfassenden Betrachtungen ab. difu
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360 S.
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Jeaner Schriften zum Recht; 25