Die Nachfolgeunternehmen von Bahn und Post in der Bauleitplanung.

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Münster

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ZLB: 96/1640
DST: R 60/364

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S

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Abstract

Die durch Privatisierung entstandenen Folgeunternehmen von Bahn und Post sind nach unternehmerischen Grundsätzen handelnde Gesellschaften des Privatrechts. Ihnen obliegt der Betrieb der infrastrukturellen Versorgungswege sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen des Eisenbahnwesens und der Post und Telekommunikation. Das wirft Fragen im Hinblick auf die Rechtsstellung dieser Unternehmen in der Bauleitplanung auf. Denn zahlreiche Regelungen des Baugesetzbuches sind auf die klassische Hoheitsverwaltung zugeschnitten, der diese Nachfolgeunternehmen nicht mehr zugerechnet werden können. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Paragraphen 4 und 5 Bau-GB, die die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange regeln. Die Vorschriften werden hinsichtlich ihrer Anwendung für jedes einzelne Unternehmen - Deutsche Bahn AG, Telekom AG, Post AG und Postbank AG - gesondert betrachtet. goj/difu

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XII, 43 S.

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 167