Die Entwicklung der öffentlichen Elektrizitätsversorgung in Hamburg.

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SEBI: 83/1362

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Wurde anfänglich Elektrizität ausschließlich privat erzeugt und verbraucht, so wurde der Staat sehr bald durch die Verlegung von Leitungen über öffentliche Wege in die Entwicklung der Stromversorgung mit einbezogen. Hamburg beließ die Stromversorgung in privater Hand, sicherte sich aber weitgehende Einflußmöglichkeiten. Die Geschichte der hamburgischen Elektrizitätswirtschaft, die in vieler Hinsicht typisch für die Entwicklung in Deutschland überhaupt ist, ist seitdem mitgeprägt von dem Bestreben des Staates, sein Mitspracherecht auszubauen, ohne die Stromvergung in staatliche Regie zu übernehmen. Entscheidend war hierfür die staatliche Beteiligung am Kapital der Hamburgischen Elektrizitätswerke seit 1914, womit zugleich das ganze damalige Hamburger Staatsgebiet zum Versorgungsgebiet der HEW wurde. bb/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Elektrizitätsversorgung, Versorgungsgebiet, Konzessionsvertrag, Elektrifizierung, Stromlieferung, Stadtgeschichte, Institutionengeschichte, Kommunalbetrieb, Energieversorgung

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Hamburg:Selbstverlag (1982), IX, 301 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; Hamburg 1981/82)

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Elektrizitätsversorgung, Versorgungsgebiet, Konzessionsvertrag, Elektrifizierung, Stromlieferung, Stadtgeschichte, Institutionengeschichte, Kommunalbetrieb, Energieversorgung

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Beiträge zur Geschichte Hamburgs; 20