Rechtsschutz Dritter gegen Verfahrensfehler im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
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1986
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SEBI: 88/2536
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Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt ein differenziertes System der Beteiligung Dritter am immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vor. Regelungen über die Rechtsfolgen, die Verstöße gegen die Beteiligungsvorschriften nach sich ziehen, enthält es nicht. Diese bestimmen sich nach den Regeln des allgemeinen Verfahrensrechts, wie es in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder kodifiziert ist. Die Frage nach den Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter bei Verfahrensfehlern erlangt besondere Bedeutung in Verwaltungsverfahren, die auf die Zulassung flächenintensiver und umweltrelevanter Großprojekte gerichtet sind (z. B. Bau von Bundesfernstraßen). In diesem Zusammenhang setzt sich der Autor mit dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auseinander, z. B. dessen Ablauf von der Einleitung bis zur Entscheidung. Im Anschluß diskutiert er die Grundlagen des verwaltungsgerichtlichen Drittschutzes (z. B. drittschützende Funktion von Verfahrensvorschriften und Rechtsschutzmöglichkeiten). Weiter weist er Einschränkungen des Rechtsschutzes gegen Verfahrensfehler auf, z. B. während und nach Abschluß des Verfahrens. Abschließend erörtert er sonstige Verfahrensfehler, z. B. die Nichtigkeit gemäß Pargr. 44 Verwaltungsverfahrensgesetz. gzi/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1986), XXXVII, 123 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1985)
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 584