Die Stellung Berlins im Bundesrat.
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1987
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SEBI: 88/153
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Die Frage nach der Stellung Berlins und seiner Mitwirkung im Bundesrat liegt im Schnittpunkt zwischen dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Art. 23 S. 1, 50 ff., 144 Abs. 2 Grundgesetz) und den fortbestehenden alliierten Berlin-Vorbehalten. Nach einem historischen Überblick über die Berliner Beteiligung an der gesamtdeutschen Staatsgewalt bis zur Entstehung der Bundesrepublik werden mit der Stellung und Funktion des Bundesrats und dem Status Berlins in völker- und verfassungsrechtlicher Hinsicht die wesentlichen Grundlagen der Berliner Bundesratsvertretung dargestellt. Anschließend wird versucht, die Rechtsstellung des Landes Berlin im Bundesrat im Vergleich zu anderen Bundesländern zu ergründen (wobei der Aufbau aus dem von der herrschenden staatsrechtlichen Ansicht, Berlin sei ein Land der Bundesrepublik Deutschland, vertretenen Ergebnis folgt). Folgerichtig werden ausgehend von dieser Prämisse Charakter, Bedeutung und Einfluß der alliierten Berlin-Vorbehalte nur innerhalb dieses Rahmens gewürdigt. Schließlich wird die Beteiligung der Berliner Vertreter an der Arbeit des Bundesrats in praktischer Hinsicht dargestellt. chb/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1987), XVI, 156 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1987)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum Staats- und Völkerrecht; 24