Der stillschweigende Verwaltungsakt.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 72/1643

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Stillschweigende Verwaltungsakte sind denkbar, wenn jemand ohne eine an sich erforderliche Genehmigung eine Maßnahme oder Tätigkeit ergreift und diese auf längere Zeit von der zuständigen Verwaltungsbehörde unbeanstandet bleiben. Um darin einen Verwaltungsakt zu sehen, muß dem Stillschweigen der Verwaltung allerdings ein entsprechender Erklärungswert zukommen. Solchermaßen erlassene Verwaltungsakte unterliegen den gleichen Rechtsregeln wie die in anderer Form erlassenen Verwaltungsakte. Nur ausschließlich begünstigende stillschweigende Verwaltungsakte sind verfassungsgemäß. Ein stillschweigender begünstigender Verwaltungsakt liegt vor, wenn sich aus einer Anscheinssituation für den Begünstigten erkennbar ergibt, daß die Verwaltungsbehörde ihm gegenüber eine bestimmte Rechtsfolge für endgültig maßgeblich hält und er im Vertrauen darauf Maßnahmen veranlaßt hat und die Behörde alle erheblichen Umstände kannte oder hätte kennen müssen. hw/difu

Description

Keywords

Verwaltungsakt, Verwaltungshandeln, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Bamberg: (1970), XV, 51 S., Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Verwaltungsakt, Verwaltungshandeln, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries