Mängel in Mieträumen. 2. Aufl.
Grundeigentum-Verl.
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Grundeigentum-Verl.
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DE
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Berlin
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ZLB: 2000/1858
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RE
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Abstract
Bei dem neuen Entwurf zum Mietrechtsreformgesetz bleibt das Gewährleistungsrecht im Wesentlichen unberührt. Nachdem die Auseinandersetzung über Mängel und deren Folgen zunehmen, tritt das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Mängeln und der dadurch eingetretenen teilweisen Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauchs und/oder Gesundheitsgefährdung in den Vordergrund. Problematisiert werden auch die Folgen, die sich aus Modernisierung alten Wohnbestandes ergeben (z.B. Schimmelbildung durch Wärmedämmung). Ein weiteres Problem zeigt sich bei der Diskussion, welcher Standard für den vertragsgemäßen Gebrauch entscheidend ist und ob der Mieter eine Nachrüstung verlangen kann. kirs/difu
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XVI, 232 S.
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Berliner mietrechtliche Reihe