Rechtsprobleme der Raumordnung.

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SEBI: 80/5723

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Das Interesse des Staates an Raumordnung ist einerseits die zweckmäßige Nutzung von nur begrenzt zur Verfügung stehendem Boden, andererseits die sparsame Verwendung öffentlicher Geldmittel. Raumplanung beschreibt dabei die Tätigkeit mit dem Ziel einer bestimmten Ordnung und Raumordnung ist als das Ergebnis dieser auf Gestaltung gerichteten Tätigkeit zu begreifen. In diesem Kontext untersucht der Aufsatz Verfassungs- und Rechtsprobleme der österreichischen Raumordnung wie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die Rechtsqualität von Raumplänen, Bürgerbeteiligung und das Verhältnis von Raumplanung und Eigentum. Als praktisches Instrument wird das Steiermärkische Raumordnungsgesetz vorgestellt. ws/difu

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Kommunalrecht, Landesrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Raumplanung, Partizipation, Eigentum

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In: Kocher, Gernot: Probleme des Bodenrechts und Raumordnungsrechts.Hrsg.: Univ. für Bodenkultur, Wien., Wien: (1979), S. 155-194,

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Kommunalrecht, Landesrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Raumplanung, Partizipation, Eigentum

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Schriftenreihe für Agrarwirtschaft; 13