Neues Planungsrecht für Straßenbahnen. Zu den Auswirkungen dreier Planungsgesetze aus dem Jahr 2020 auf die Planfeststellung nach dem Personenbeförderungsgesetz.

Kohlhammer
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Stuttgart

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0029-859X

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202168-7

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

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Abstract

Die Planfeststellung für Straßenbahnen hat lange Zeit eine gewisse Sonderrolle in der Fachplanung für Infrastrukturvorhaben eingenommen. Die damit verbundene partielle Abkoppelung von den anderen Fachplanungsgesetzen ist durch das Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungsgesetz vom 3. März 2020 überwiegend beseitigt worden. Zudem hat auch die Corona-Krise Auswirkungen auf das Planfeststellungsrecht im Allgemeinen sowie nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Besonderen. Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 soll hier gewährleisten, dass Planfeststellungsverfahren trotz der bestehenden Kontaktbeschränkungen durchgeführt werden können. Schließlich enthält auch das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 3. Dezember 2020 Neuregelungen, die u. a. das PBefG betreffen. Bereits zuvor hat das Unionsrecht einige Modifizierungen des Planfeststellungsrechts auch für Straßenbahnen bewirkt. In dem Beitrag werden die zentralen Neuerungen vorgestellt und bewertet.

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Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft

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4

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137-146

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