Europaweite Ausschreibung in der Energie- und Wasserwirtschaft. Harmonisierte Bürokratisierung.

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DE

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0341-0323

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ZLB: Zs 5913-4
IRB: Z 335
BBR: Z 227
TIB: ZS 4263E

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Abstract

Es wird hier darauf hingewiesen, daß für die Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung bis zum Inkrafttreten nationaler Umsetzungsregelungen keine Veranlassung zur EG-weiten Ausschreibung ihrer Aufträge besteht.Auch die bisher bekannt gewordenen Umsetzungstexte werden nicht alle im Zusammenhang mit der Richtlinie entstandenen Auslegungsfragen beseitigen.Auch wenn der Rechtsetzungsprozeß auf europäischer Ebene mit der Verabschiedung der Sektorenrichtlinie, der Einbeziehung der Dienstleistungen und der Rechtsmittelrichtlinie zu einem vorläufigen Abschluß gelangt ist, ist die Kommission in Brüssel durchaus daran interessiert, die Erfahrungen der Praxis in ihre künftige Arbeit einzubeziehen.(shm)

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Neue Deliwa-Zeitschrift

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Nr.2

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S.44-46,48,50-51

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