Funktion und Bedeutung öffentlich-rechtlicher Zusagen im Verwaltungsrecht.

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SEBI: 78/551

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Zusammenfassung

Der Gesetzgeber hat in PAR. 38 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die verwaltungsbehördliche Zusage (Zusicherung) normiert. Trotz dieser gesetzlichen Regelung ist in der Rechtslehre die Diskussion über die dogmatischen Grundlagen dieses Rechtsinstituts noch nicht abgeschlossen. Oer Autor versucht im ersten Kapitel eine Bestandsaufnahme über die dogmatischen Grundprobleme und ihre Diskussion in der Literatur zu liefern, in deren Mittelpunkt Abgrenzungsprobleme und die Problematik fehlerhafter Zusagen stehen. Gegenstand des zweiten Kapitels sind die Bedeutung und Funktion verwaltungsrechtlicher Zusagen, insbesondere die der beamtenrechtlichen Zusagen. Das dritte Kapitel ist dem Thema Verbindlichkeit und Bestandskraft der Zusagen gewidmet. Nach der gesetzlichen Normierung ist nunmehr von einer grundsätzlichen Bindung der Verwaltung an ihre Zusagen auszugehen. Der Verfasser arbeitet die Bindungsvoraussetzungen heraus und erörtert die Fälle, in denen eine Durchbrechung der Bindungswirkung eintritt. wd/difu

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Verwaltungsbehördliche Zusage, Zusage, Bestandskraft, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit

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Heidelberg: C.F.Müller (1977), XXVII, 304 S., Lit.; Reg.; jur.Habil.; Freiburg/Breisgau 1976

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Verwaltungsbehördliche Zusage, Zusage, Bestandskraft, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit

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Freiburger Rechts- und Staatswissenschaftliche Abhandlungen; 42