Reorganisation in der Energiewirtschaft ("unbundling") und deren arbeitsrechtliche Folgen.

Utz
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Utz

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DE

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München

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ZLB: 2006/2358

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DI

Zusammenfassung

Das neu in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz gebietet grundsätzlich eine organisatorische Trennung der Geschäftsbereiche Netz von Erzeugung und Vertrieb. Diese vom Gesetzgeber vorgegebene Trennung zwingt die Energieunternehmen dazu, ihre betriebliche Arbeitsorganisation zu reorganisieren, was zunächst die allgemeinen Fragen nach den arbeitsrechtlichen Folgen der Umstrukturierung von Unternehmen nach sich zieht. Weil aber das Energiewirtschaftsgesetz teils detaillierte Organisationsvorgaben enthält, wirft es die Frage auf, wie diesen auch arbeitsrechtlich Rechnung getragen werden kann. Ziel ist, die gesellschaftsrechtlichen sowie individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Schnittstellen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz herauszuarbeiten. difu

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XXIII, 237 S.

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Rechtswissenschaften; 49