Wann ist der Zustand endlich gut? Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

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München

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0933-5722

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ZLB: Kws 205 ZA 3492

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Abstract

Gemäß der WRRL dürfen Gewässer und Grundwasservorkommen nicht übernutzt werden, darüber hinaus ist ein guter ökologischer und struktureller respektive ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand zu erreichen. Bei der Nutzung des Wasserkreislaufs ist die Wasserqualität zu erhalten. Der gute Zustand der Gewässer musste laut WRRL durch verschiedene Maßnahmen der Mitgliedsstaaten bis zum 22.12.2015 erreicht werden. Diese Frist galt auch für gewässerabhängige Lebensraumtypen wie Auen und Moore, die besonderen Schutz brauchen. Die für die Umsetzung verantwortlichen Behörden in Deutschland mussten in ihren Meldungen an die EU-Kommission jedoch mitteilen, dass auch nach Abschluss des Bewirtschaftungszeitraums von 2009 bis 2015 die vorgegebenen Umweltziele weit entfernt liegen und sich die Situation der Gewässer gegenüber dem Jahr 2000 kaum verbessert hat.

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Politische Ökologie

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Nr. 153

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S. 135-138

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