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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
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Zusammenfassung
Seit Stabilitätsgesetz Ende der 60er Jahre werden kommunale Investitionen immer weniger nach örtlichen Bedürfnissen und kommunalpolitisch festgelegten Prioritäten, dafür immer mehr nach staatlichen Förderungsprogrammen und allgemeinen konjunkturpolitischen Kriterien gesteuert. Der Autor nennt drei Beispiele, zwei negative, ein positives. Neue Investitionsprogramme sollten folgenden Forderungen entsprechen: 1. das bürokratische Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren für Einzelprojekte wird durch pauschale Zuweisungen ersetzt; 2. den Gemeinden muss Zeit für einen Planungsvorlauf gegeben werden, der sie befähigt, in Ruhe die Baudurchführung, die Ermittlung der Folgekosten und die ordentliche Einbindung in die Haushaltswirtschaft zuwege zu bringen und 3. notwendige Investitionen des Bürgers zur Strukturanpassung sollten stärker gefördert werden. IRPUD
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Staat/Verwaltung, Finanzen, Investitionspolitik, Investitionsprogramm, Konjunkturprogramm, Stabilitätsgesetz, Mischfinanzierung
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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 33(1981)Nr.6, S.471-472, Abb.
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Staat/Verwaltung, Finanzen, Investitionspolitik, Investitionsprogramm, Konjunkturprogramm, Stabilitätsgesetz, Mischfinanzierung