Gemeindliches Satzungsrecht und Gesetzesvorbehalt.

Nomos
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Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

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ZLB: 99/1300
DST: Fa 320/48

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Dokumenttyp (zusätzl.)

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Zusammenfassung

Gilt das Prinzip, dass eingreifende Regelungen einer formellgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedürfen, auch für die Satzungen, mit denen die Gemeindevertretung die "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" im Sinne von Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG normiert? Die Untersuchung zeigt, dass die Bundesverfassung den Gemeinden für den "Selbstverwaltungsbereich" ein originäres und eigenständiges Rechtsetzungsrecht zuspricht, das auch die Befugnis zum Erlaß belastender Regelungen umfaßt. Nicht aufrechtzuerhalten ist damit die von der herrschenden Lehre vertretene Auffassung, das gemeindliche Satzungsrecht werde durch die Grundrechtsordnung, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip in seiner Reichweite beschränkt. Insbesondere erlauben gerade die für die kommunale Ebene relevanten Grundrechte in ihrem Schutzbereich eine vorbehaltsunabhängige gemeindliche Satzungsgebung. difu

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133 S.

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Frankfurter kommunalwissenschaftliche Studien; 4
Nomos Universitätsschriften. Recht