Die Staatsaufsicht im Städtebaurecht als Instrument zur Durchsetzung der Raumordnung und Landesplanung.

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SEBI: 83/319

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Diese Untersuchung dient der Klärung der rechtlichen Lage bei der Begegnung von örtlicher und überörtlicher Raumverantwortung. Es werden die rechtlichen Möglichkeiten der Staatsaufsicht dargestellt, für die Beachtung landesplanerischer Erfordernisse durch die Kommunen zu sorgen, worauf zunächst die Möglichkeiten der allgemeinen Kommunalaufsicht zur Durchsetzung der Anspassungsverpflichtung des § 1. Abs. 4 BBauG behandelt werden, insbesondere im Hinblick auf eine eventuelle (Erst-)Planungspflicht. Sodann werden die materiell-rechtlichen Befugnisse der Staatsaufsicht aufgrund der Bauleitplangenehmigungsvorbehalte untersucht. Abschließend folgt eine Darstellung der Möglichkeiten der allgemeinen Kommunalaufsicht zur Durchsetzung landesplanerischer Erfordernisse bei der Erteilung der nicht-plankonformen Baugenehmigungen gemäß der §§ 33 ff. BBauG. erh/difu

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Städtebaurecht, Staatsaufsicht, Kommunalpolitik, Raumordnung, Landesplanung, Baurecht

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Münster:Selbstverlag (1982), XII, 327 S., Lit.; Reg.

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Städtebaurecht, Staatsaufsicht, Kommunalpolitik, Raumordnung, Landesplanung, Baurecht

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 79