Richtlinien über Allgemeine Anforderungen an Standort, Anlage, Betrieb und Kontrolle von geordneten Deponien - Deponierichtlinien. 2. Aufl.

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SEBI: 84/1087

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BE

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Unter einer geordneten Deponie versteht man eine endgültige Ablagerung von Abfällen, die sich dadurch auszeichnet, daß bei der Wahl des Standorts, beim Betrieb und beim Abschluß der Deponie den Anforderungen des Gewässerschutzes, des Immissionsschutzes und des Landschaftsschutzes optimal Rechnung getragen wird. In diesen Richtlinien wird gezeigt, welches die Anforderungen an eine geordnete Deponie sind und wie ihnen Rechnung getragen werden kann. Sie beginnen mit der Wahl des Deponiestandortes, wobei die oben angeführten Anforderungen berücksichtigt werden. Maßnahmen bei der Vorbereitung und dem Betrieb der Deponie richten sich in erster Linie auf die Erhaltung des Landschaftsbildes, der Humusschicht, die Verkehrsabwicklung, den Gewässerschutz und die Unfallverhüttung. Der Gestaltungsplan beim Abschluß einer Deponie soll die Oberflächenabdeckung berücksichtigen. Zum Schluß werden Kontrollen der Niederschläge und des Sickerwassers, des Grundwassers und der Oberflächengewässer vorgeschrieben. im/difu

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Deponie, Standort, Landschaftsschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Deponietechnik, Kontrolle, Verwaltungsrecht, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Abfall, Recht, Umwelt

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Bern: (1982), IV, 45 S., Tab.

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Deponie, Standort, Landschaftsschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Deponietechnik, Kontrolle, Verwaltungsrecht, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Abfall, Recht, Umwelt

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