Besteht eine Pflicht, den Jahresabschluss einer kleinen (§ 267 Abs. 1 HGB) kommunalen Eigengesellschaft stets von einem Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen oder kann das gemeindliche Rechnungsprüfungsamt insbesondere im Fall der Liquidation den Jahresabschluss ausschließlich und abschließend prüfen?
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Datum
2001
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DE
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ZLB: Zs 776-4
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Kommunalfinanzen
Ausgabe
Nr. 12
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 274-275