BBauG 1979 §§ 20 Abs.2, 183 a Abs.2. BVerwG, Urteil v. 6.7.1984 - Az. 4 C 4.81 - VGH München.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Die Überleitungsvorschrift des § 183 a Abs. 2 BBauG 1979 erfasst in Fällen der sog. "Missbrauchsaufsicht" nach § 20 Abs. 2 BBauG 1979 Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnisses. Abgesehen von der mit der Streichung der Genehmigungsbedürftigkeit für Auflassungen beabsichtigten Erleichterung des Bodenverkehrs war gerade die Einführung einer sog. "Missbrauchsaufsicht" erklärtes Ziel des Gesetzgebers, der zugleich erreichen wollte, dass offenkundige Nutzungsabsichten auch dann zu berücksichtigen seien, wenn sie im Vertrag über den Teilungskauf oder sonst im Teilungsantrag nicht offenbart sind. rh

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Recht, Bodenrecht, Grundstück, Kaufvertrag, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung, Negativattest, BVerwG-Urteil

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 7(1984)Nr.5, S.255-257, Lit.

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Recht, Bodenrecht, Grundstück, Kaufvertrag, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung, Negativattest, BVerwG-Urteil

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