Kommunale Werbenutzungsverträge im Fokus von Kartell- und Vergaberecht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Kommunale Außenwerberechte waren rechtlich gesehen lange Zeit regelrecht statisch; oft sind dieselben Vertragspartner jahrzehntelang verbunden, durch entsprechend lange Laufzeiten oder frei vereinbarte Vertragsverlängerungen. Kommunale Werberechte sind für Kommunen sehr lukrativ. Abschlüsse aus jüngerer Zeit belegen: Professionell durchgeführte Vergabeverfahren können zu nachhaltigen Ertragsverbesserungen führen, was zu einer deutlichen Marktbelebung führte. Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Vergabe- und das Kartellrecht, zu beachten, die sich als überraschende Fallstricke erweisen können. Das Bundeskartellamt (BKartA) sieht die bisherige Vertragspraxis sehr kritisch, wie der aktuelle Tätigkeitsbericht und das Eckpunktepapier des BKartA zeigen. Der an der Praxis orientierte Beitrag wirft einige Schlaglichter auf praktisch relevante und aktuelle Streitfelder.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 7

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S. 416-421

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