EDV in der Hausverwaltung.
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IRB: Z 464
BBR: Z 481
BBR: Z 481
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Zusammenfassung
Es muss als eine Hauptaufgabe der Wohnungswirtschaft gelten, mit gegebenen Mitteln die Interessen der Beteiligten miteinander in Einklang zu bringen. Die Funktionen der Hausverwaltung dabei sind die Verwaltung der bestehenden Bausubstanz und die Modernisierung und Instandhaltung der bestehenden Substanz. Die Verwaltungstätigkeit lässt sich in eine aufklärende, informatorische Komponente und eine buchhalterische Komponente aufteilen. Während der EDV-Einsatz bei der Buchhaltung unumstritten ist, bietet er auch bei der Information dem Sachbearbeiter eine wesentliche Entlastung. Da der Computer Rechner und Kartei zugleich ist, sind laufende Kosten-Nutzen-Analysen und dgl. möglich. hg
Beschreibung
Schlagwörter
Wirtschaft, Tertiärsektor, EDV-Einsatz, Hausverwaltung, Buchhaltung, Betriebskosten, Betriebsabrechnung, Kosten-Nutzen-Analyse, Arbeitsablauf
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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 38(1984)Nr.10, S.181-182, 184
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Wirtschaft, Tertiärsektor, EDV-Einsatz, Hausverwaltung, Buchhaltung, Betriebskosten, Betriebsabrechnung, Kosten-Nutzen-Analyse, Arbeitsablauf