Die planungsrechtliche Situation des außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes gelegenen Grundstücks.
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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
BBR: Z 47
IRB: Z 955
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Zusammenfassung
Der Aspekt der Nutzung des Grundeigentums als Funktion städtebaulicher Planung orientiert die Entscheidung über die Plangrenzen nicht nur an der Konzeption des Planers. Für die Eigentümer bebauter Grundstücke bedeutet die situationsverändernde Verplanung des Nachbargebietes zugleich eine Änderung und Neubestimmung des Eigentumsinhalts ihrer Grundstücke. Eine interessengerechte Ausweisung und Zuordnung des neuen Plangebietes ist daher an eine Einbeziehung auch privater Belange in das Abwägungsgebot gebunden.
Beschreibung
Schlagwörter
Bebauungsplan, Bodeneigentum, Bauplanungsrecht, Recht
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 27 (1974), 13/14, S. 466-473
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Bebauungsplan, Bodeneigentum, Bauplanungsrecht, Recht