Der neue § 108 GWB. Die In-House-Vergabe in der kommunalen Konzernfamilie.

Werner
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Werner

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Köln

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1617-1063

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ZLB: R 628 ZA 3503

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RE

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Abstract

Der neue § 108 GWB behandelt die bisher nicht gesetzlich regelungsbedürftig erscheinende und einfach klingende Frage, ob eine Vergabe mit europaweiter Bekanntgabe notwendig ist, wenn öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsbedarf nicht durch Dritte decken möchten. Nach den Artikeln 1 der Vorgängerregelungen, der Richtlinie 93/36/EWG und der Richtlinie 2004/18/EG, lag ein öffentlicher Auftrag erst vor, wenn "Lieferanten bzw. Wirtschaftsteilnehmer" und "öffentliche Auftraggeber" einen entgeltlichen Vertrag miteinander schlossen. Daraus ließ sich die Schlussfolgerung ziehen, dass das Vergaberecht nicht anzuwenden war, wenn die handelnden Personen keine gegenläufigen Interessen vertraten, sondern einer Rechtsperson zuzuordnen sind.

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Vergaberecht

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Nr. 4

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S. 418-425

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