Das Parlamentarische Untersuchungsrecht im dezentralen Staat. Bundesstaatsprinzip und kommunale Selbstverwaltungsgarantie als Schranken parlamentarischer Untersuchungen.

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Berlin

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ZLB: 94/1978

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DI

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Abstract

Das in Art. 44 GG festgeschriebene Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ist nicht nur im Hinblick auf den Gewaltenteilungsgrundsatz, sondern auch bezüglich des Bundesstaatsprinzips und der kommunalen Selbstverwaltung problematisch. Diese Arbeit behandelt ausschließlich die sich aus den beiden letztgenannten Prinzipien ergebenden Begrenzungen der Untersuchungsgegenstände, nicht die der Beweismittel, mit denen die Untersuchungsgegenstände untersucht werden. Betrifft ein Untersuchungsgegenstand Pflichtaufgaben der Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung, so kann der Landtag einen Untersuchungsausschuß nur für Beweisthemata einsetzen, die in den Grenzen der Aufsichtsrechte des Landes liegen. Ist der Selbstverwaltungsbereich einer Gemeinde betroffen, kann nur die Ausübung der Rechtsaufsicht durch die zuständige Landesbehörde Beweisthema sein. Im Verhältnis Bund-Land gilt sinngemäß das gleiche. lil/difu

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176 S.

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