Grundrechte und Bürgerverantwortung. Zum Abbau der Staatsverschuldung und zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben der Daseinsvorsorge.
Shaker
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Shaker
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DE
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Aachen
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ZLB: 2004/2913
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RE
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Zusammenfassung
Die Drittwirkungsdiskussion wird in Deutschland ernsthaft erst seit 1949 geführt, seit die Bürger effektive subjektive Rechte zum Schutz ihrer Grundfreiheiten gegenüber dem Staat haben. Da Deutschland sich jedoch bis in die 1990er Jahre hinein eines ständig wachsenden Wohlstands erfreuen konnte und die öffentliche Hand ständig neue Aufgaben der Daseinsvorsorge übernahm, war die Drittwirkungsdiskussion bis auf den Bereich des Arbeitsrechts nahezu eine akademische. Heute, da der Staat plötzlich vor enormen Finanzierungsproblemen steht, ist die Drittwirkungsdiskussion schlagartig eine sehr praktische und aktuelle. Rechtswissenschaft und Politik sind auf diese Diskussion und die Entscheidungen, die teilweise schon in naher Zukunft getroffen werden müssen, kaum vorbereitet. Im Ergebnis werden Vorschläge für die Festlegung der rechtlichen Verantwortung Privater für gleiche Freiheiten anderer Privater formuliert, u.a. Aspekte der Daseinsvorsorge, die bislang der öffentlichen Hand vorbehalten waren und die für eine Privatisierung in Betracht kommen. goj/difu
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VI, 158 S.
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