Die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung - zur Notwendigkeit ihrer Erfassung.

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SEBI: Zs 2997
BBR: Z 123
IRB: Z 952

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Zusammenfassung

Das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vom 11.8.1978 hat die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Bodenfläche auch nach ihrer bauplanungsrechtlich zulässigen Nutzungsart (bzN) zu erfassen. Der Beitrag beschreibt die Notwendigkeit einer einheitlichen und bundesweiten Erfassung der bzN und erläutert den Erfassungskatalog der verschiedenen Nutzungsarten nach der neuen Bundesstatistik. Außerdem werden die Verrechenbarkeit der beiden Nutzungstypen tatsächliche Nutzung (tN) des Liegenschaftskatasters und bzN nachgewiesen und Methoden zur Durchführung der Ersterhebung dargestellt, die - zunächst für 1985 geplant - bis zum 30.6.87 ausgesetzt wurde. Eine Aufwand-Nutzen-Betrachtung schließt den Beitrag ab. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Bodennutzung, Nutzungsart, Bauplanungsrecht, Liegenschaftskataster, Erhebung, Stadtplanung/Städtebau, Bestandsaufnahme, Wissenschaft/Grundlagen, Kartographie

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Vermessungswesen und Raumordnung, Bonn 47(1985), Nr.1, S.1-11, Abb., Lit.

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Bodennutzung, Nutzungsart, Bauplanungsrecht, Liegenschaftskataster, Erhebung, Stadtplanung/Städtebau, Bestandsaufnahme, Wissenschaft/Grundlagen, Kartographie

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