Grenzüberschreitender Bestandsschutz für unanfechtbar genehmigte Anlagen.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 93/205

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DI
S

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Abstract

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob sich aus dem geltenden Recht Maßstäbe dafür ergeben, ob, in welchem Umfang und in welchen Grenzen eine umweltrechtliche Genehmigung extraterritorial wirkt. Es ergibt sich, daß kein Rechtssatz existiert, wonach eine ausländische Genehmigung grundsätzlich nicht in Deutschland anerkannt werden dürfte. Umgekehrt ist auch die privatrechtsgestaltende Wirkung inländischer Genehmigungen nicht auf reine Inlandssachverhalte beschränkt, d.h. die Genehmigung kann auch gegenüber klagenden Ausländern einen Bestandsschutz der Anlage gewährleisten. Die einzige zufriedenstellende Lösung in dem Konflikt zwischen den Bestandsschutzinteressen des Anlagenbetreibers und Immissionsschutzinteressen des Nachbarn ist eine Genehmigung unter ausreichender Verfahrensbeteiligung und angemessenem Rechtsschutz der jeweils ausländischen Nachbarn der Anlagen. Das Ergebnis wird durch konkrete Streitfälle untermauert (Salzburger Flughafen; Rheinversalzung; Kernkraftwerk Cattenom etc.). lil/difu

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199 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 21