Mietereinbauten und -umbauten bei der Einheitsbewertung.
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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4
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Zusammenfassung
Die Autorin untersucht zwei BFH-Urteile und weist grundlegende Fehler dahingehend nach, dass Ein- und Umbauten in einen Topf geworfen werden, obwohl sie technisch und wirtschaftlich grundlegend verschieden sind. Umbauten können niemals materielle Wirtschaftsgüter sein, denn sie bewirken lediglich Veränderungen an der Bausubstanz. Einbauten sind körperliche Gegenstände, die schon vor ihrer Einfügung in das Gebäude als solche vorhanden waren und technisch eine andere Zweckbestimmung haben als lediglich die Raumumschließung. (rh)
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Mietrecht, Mieter, Steuerrecht, Einbau, Umbau, Einheitsbewertung, Recht, Wohnung
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In: Betr.-Berater, 40(1985), Nr.35/36, S.2307-2310, Lit.
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Mietrecht, Mieter, Steuerrecht, Einbau, Umbau, Einheitsbewertung, Recht, Wohnung