Zumutbarkeitsfragen im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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RE

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Abstract

Auslöser der scheinbar unendlichen Diskussionen um die Zumutbarkeit im Denkmalrecht sind fast ausschließlich Klagen auf Abbruch von Bau- und auf Beseitigung von Bodendenkmälern. Die höchst unterschiedlichen Konstellationen der Lebenssachverhalte unter Geltung der trotz einiger Leitentscheidungen der Bundesgerichte keineswegs harmonisierten 16 Denkmalschutzgesetze führen zu einer kaum mehr überschaubaren Vielfalt in der deutschen Rechtsprechung. So können Denkmaleigentümer und Investoren im Ländervergleich nicht mit gleichen oder gleichwertigen Entscheidungen rechnen. Der Beitrag wird damit zu einem Appell zur Vereinheitlichung des Denkmalrechts.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 9

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S. 257-264

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