Gemeinschaftlich gestaltete öffentliche Räume - Chance oder Risiko?

Hammonia
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Hammonia

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Hamburg

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0939-625X

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ZLB: Kws 510 ZB 6884
BBR: Z 143

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Abstract

Der öffentliche Raum ist ein konstituierendes Element der europäischen Stadt. Daher ist die qualitative und quantitative Verfügbarkeit des öffentlichen Raums eine wesentliche Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge, denn hier zeigen sich Zusammenhalt und Spannungsfelder der städtischen Gesellschaft mit ihren Ansprüchen an Lebensraum in der gebauten Stadt. Aufgrund leerer kommunaler Kassen entstehen aber zunehmend mehr privatisierte öffentliche Räume mit Aufenthaltsräumen und Freiflächen als Surrogat öffentlicher Räume, die in der Regel einer Hausordnung und festgeschriebenen Öffnungszeiten der Eigentümer unterliegen. Die Öffentlichkeit nimmt die Privatisierung öffentlicher Räume durchaus wahr und fordert ihre Zugänglichkeit und Nutzungsoffenheit für jedermann ein. Viele zivilgesellschaftliche Akteure bringen sich in die Gestaltung und Entwicklung der öffentlichen Räume ein. Allerdings kann sich die Wirkung dieses bürgerschaftlichen Engagements auch ins Gegenteil verkehren und ähnlich nachteilige Effekte nach sich ziehen wie die Privatisierung. Deshalb bedarf es einer verbesserten Steuerungswirkung der Kommunen. In dem Beitrag wird hierzu ausgeführt, dass Information, Mitwirkung und Teilhabe Eingang in die Entwurfs- und Ausführungsplanung finden muss. Das Planungsziel sollte gleichermaßen der stadtgestalterische Gewinn und die Nutzungsqualität für Anrainer und Öffentlichkeit sein.

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Die Wohnungswirtschaft

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Nr. 12

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S. 8-9

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