Masterplan Integration und Sicherheit. 24.05.2016.

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Berlin

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ZLB: Kws 29/66

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Abstract

Der Masterplan führt das Versorgungs- und Integrationskonzept für Asylbegehrende und Flüchtlinge vom 11. August 2015 weiter und ergänzt es in acht Handlungsfeldern: (1) Ankunft, Registrierung und Leistungsgewährung der Geflüchteten, (2) Gesundheitsversorgung, (3) Unterbringung und Wohnraum, (4) Sprach- und Bildungsangebote, (5) Integration in den Arbeitsmarkt, (6) Sicherheit, (7) Integrative und offene Stadtgesellschaft, (8) Aktive Teilhabe der Geflüchteten am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Für jedes Handlungsfeld beschreibt der Masterplan die zentralen Ziele und Maßnahmen. Im Jahr 2015 hat Berlin 55.000 Geflüchtete neu aufgenommen. Für 2016 geht der Senat von einem ähnlich hohen Zugang wie im gesamten Jahr 2015 aus. Für 2017 und 2018 rechnet man mit einer Halbierung dieser Zahlen. Gleichzeitig werden dann aber erheblich mehr Zuzüge von Familienangehörigen und aus anderen Bundesländern als bisher erwartet.

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84 S.

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