Über den Einfluß einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf die Geräuschemission von Straßen untersucht an der Stadtautobahn A 430.

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SEBI: Zs 2529-4
BBR: Z 189
IRB: Z 821

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Abstract

Untersucht wurden neben der für die Ist-Situation vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von V gleich 100 km/h zusätzlich die Betriebszustände V gleich 80 km/h für Pkw und V gleich 60 km/h für Lkw sowie V gleich 70 km/h für alle Kraftfahrzeuge. Der energieäquivalente Dauerschallpegel für die Bezugszeit eine Stunde sowie der Summenhäufigkeitspegel für 1 % Überschreitung einer Stunde verringert sich in den Tagesstunden, die zwischen 6.00 und 22.00 Uhr liegen, im Mittel um 0,2 bis 1,2 dB bei den geschwindigkeitsbeschränkten Fahrzuständen gegenüber dem Ist-Zustand von V gleich 100 km/h auf dieser Autobahn. In den Nachtstunden betrug die Verminderung für diese Kenngrößen - 0,3 bis 1,1 dB. -y-

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Umweltpflege, Verkehrslärm, Geräuschmessung, Geräuschemission, Geschwindigkeit, Stadtautobahn, Dauerschallpegel, Geschwindigkeitsbegrenzung

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Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Düsseldorf 30(1983)Nr.4, S.93-101, Abb., Tab., Lit.

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Umweltpflege, Verkehrslärm, Geräuschmessung, Geräuschemission, Geschwindigkeit, Stadtautobahn, Dauerschallpegel, Geschwindigkeitsbegrenzung

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