Das Bundesdatenschutzgesetz. Eine Fallstudie zum Gesetzgebungsprozeß.

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SEBI: 81/5281

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Die historischen Bedingungen und die gesellschaftlichen Verhältnisse sind die Grundlagen für die Entstehung von Recht, was der Verfasser am Beispiel des Bundesdatenschutzgesetzes aufzeigt. Jene Bedingungen beeinflussen die Entwicklung eines Themas und lassen auf die Interessen bzw. Interessendefizite in der Auslösungsphase eines konkreten Gesetzgebungsverfahrens schließen. Im ersten Teil seiner Arbeit klärt der Verfasser die theoretischen Voraussetzungen seiner Untersuchung. Der zweite Teil stellt die empirischen Fakten systematisch dar, der letzte erörtert die sich ergebenden Fragestellungen. Als Grundlage seiner Kritik wählt der Autor in erster Linie die Resultate der Interessenanalyse. Durch die Beteiligung von Fachleuten wird eine Teilöffentlichkeit selektiv hergestellt, die sich im Gesetzgebungsverfahren nicht kritisch verhält, sondern zu Lasten der Allgemeinheit Sonderinteressen durchsetzt. ks/difu

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Bundesdatenschutzgesetz, Soziologie, Gesellschaft, Datenschutz, Gesetzgebungsverfahren, Datenverarbeitung, Beteiligungssystem, Interessenanalyse, Strukturanalyse, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Theorie, Rechtsvergleichung

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München: (1980), 272, XIII S., Tab.; Lit.

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Bundesdatenschutzgesetz, Soziologie, Gesellschaft, Datenschutz, Gesetzgebungsverfahren, Datenverarbeitung, Beteiligungssystem, Interessenanalyse, Strukturanalyse, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Theorie, Rechtsvergleichung

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