Die Pflicht zur Begründung von Verwaltungsakten.

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SEBI: 70/761

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Abstract

Die Verwaltungsbehörden sind beim Erlaß eines belastenden oder bei der Ablehnung eines verpflichtenden Verwaltungsaktes (VA) verpflichtet, eine Begründung beizufügen.Soweit dies nicht durch Spezialnormen vorgeschrieben ist, ergibt sich die Begründungspflicht aus dem Rechtsstaatsprinzip und seinen einzelnen Komponenten Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Rechtssicherheit, Wahrung des Rechtsfriedens, Grundsatz des rechtlichen Gehörs und Möglichkeit eines Rechtsschutzverfahrens.Der Autor versucht die Begründungspflicht außerdem aus der Menschenwürde als höchstem Wert des GG abzuleiten.Die Begründung von VA'en bedarf der Schriftform, außer wenn es sich um sofort zu vollziehende Polizeiverfügungen handelt.Die Verletzung der Begründungspflicht bei einem belastenden VA führt zu einem Verfahrensmangel, der innerhalb der normalen Rechtsmittelfristen anfechtbar ist.Die Arbeit geht ausführlich auf die Heilungsmöglichkeiten ein. chb/difu

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Keywords

Verwaltungsakt, Begründung, Begründungspflicht, Rechtsstaatsprinzip, Rechtssicherheit, Evidenztheorie, Heilung, Begründungsmangel, Ermessensakt, Verwaltungsrecht

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Frankfurt/Main: (1967), 181 S., Lit.

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Verwaltungsakt, Begründung, Begründungspflicht, Rechtsstaatsprinzip, Rechtssicherheit, Evidenztheorie, Heilung, Begründungsmangel, Ermessensakt, Verwaltungsrecht

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