WohnungseigentumsG § 21; BGB § 633. BGH, Urteil v. 21.2.1985 - Az. VII ZR 72/84 - Frankfurt/M.
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
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RE
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Zusammenfassung
Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einzelne Wohnungseigentümer. Durch den Erwerbsvertrag erhält der einzelne Wohnungseigentümer einen eigenen Anspruch auf mangelfreies Gemeinschaftseigentum. Dementsprechend liegt es grundsätzlich bei ihm, zu entscheiden, ob er das Werk als eine in der Hauptsache dem Vertrag entsprechende Erfüllung gelten lassen will. Die Belange der einzelnen Wohnungseigentümer erfordert dagegen keine gemeinschaftliche Abnahme. (rh)
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Schlagwörter
Wohnungseigentum, Baumangel, Rechtsprechung, Wohneigentum, Gewährleistung, Gemeinschaftseigentum, BGH-Urteil, Wohnung
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 8(1985), Nr.3, S.132-134, Lit.
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Wohnungseigentum, Baumangel, Rechtsprechung, Wohneigentum, Gewährleistung, Gemeinschaftseigentum, BGH-Urteil, Wohnung