Umfang der Beurkundungspflicht beim Kauf von Wohnungseigentum. Bezugnahme auf Teilungserklärung.
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1980
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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4
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Zusammenfassung
Wird in einem Grundstückskaufvertrag auf eine notariell beurkundete Teilungserklärung Bezug genommen und werden hierdurch die Pflichten einer Vertragspartei erweitert, so ist dem Beurkundungserfordernis nach § 313 BGB i.V.m. § 9,13 BeurkG jedenfalls dann nicht genügt, wenn - wie in aller Regel - nicht beide Parteien des Kaufvertrags auch bei der Beurkundung der Teilungserklärung beteiligt gewesen sind. -z-
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Betr.-Berater 34(1979)Nr.24, S.1216-1219, Lit.BGH, Urt.v.23.2.1979 - V ZR 99/77 / BGH, Urt.v. 27.4.1979 - V ZR 175/77.