Aufgaben ausreichend honoriert? Honorarfragen bei der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung - Beispiel Nordrhein-Westfalen.
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Datum
1993
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DD
Erscheinungsort
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ISSN
0323-3162
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
Dokumenttyp
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Zusammenfassung
Gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, bei raumwirksamen Vorhaben einen Landschaftspflegerischen Begleitplan vorzulegen, konfrontieren Landschaftsarchitekten mit Themen, die ursprünglich Ingenieurdisziplinen wie z.B. Wasserbau vorbehalten waren. Honorarmäßig abgedeckt bei der Landschaftsarchitektenleistung, um Projekte im Rahmen der Planfeststellungsverfahren genehmigungsfähig zu machen, sind die Projektplanung bis zur Genehmigungsplanung, der landschaftspflegerische -begleitplan und ggf. die UVP-Studie und die Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Vergabe, Objektüberwachung. Was fehlt ist die landschaftspflegerische Ausführungsplanung, die ebenfalls Aufgabe von Landschaftsarchitekten ist. An einem Beispiel eines naturnahen Ausbaus eines Bachlaufes wird die Honorarproblematik verdeutlicht. Es wird ein Lösungsvorschlag zu einer vernünftigen und korrekten Arbeitsteilung und deren Einbindung in die HOAI entwickelt und dargestellt.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Landschaftsarchitektur
Ausgabe
Nr.5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.9-11