Wahlrecht und Gewählte. Die Auswirkungen des Wahlrechts auf die Zusammensetzung der Stadt- und Gemeinderäte. Eine exemplarische quantitative und qualitative Untersuchung.

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DE

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Berlin

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Ob ein Mehrheitswahlrecht, das Verhältniswahlrecht oder eine Mischung zwischen beiden Gesetz ist, ob es etwa unter einem Mehrheitswahlrechtsystem zu einer Stichwahl zwischen den zwei vorab erfolgreichsten Kandidaten kommt, oder unter einem Verhältniswahlrecht eine Sperrklausel gilt, die Beantwortung dieser Fragen hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die zukünftige Politik. Das jeweilige Wahlrechtssystem genießt aus dieser Sicht Verfassungsrang. Ausgehend von der grundlegenden Idee der Demokratie, die Letztbegründung einer politischen Entscheidung in dem Willen des Volkes zu verankern, ist es deshalb nur folgerichtig, das Wahlrecht selbst so zu gestalten, dass es den Willen des Volkes genau abbildet - mit anderen Worten, der Wählerin oder dem Wähler möglichst viel Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Parlamente zu geben. Eine Chance, diesen Einfluss des Souveräns zu erweitern, ist das personalisierte Wahlrecht, wie es bereits heute in vielen Bundesländern auf der Ebene der Städte- und Gemeinderäte und Kreistage gilt. Datengrundlage des Vergleichs der Auswirkungen der konkurrierenden niedersächsischen, bayerischen und hessischen Kommunalwahlrechtsmodelle hinsichtlich der personellen Zusammensetzung der Stadt- und Gemeindeparlamente, sind die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen des Jahres 2006 in den Bundesländern Hessen und Niedersachsen, 2002 in Bayern und 2005 in Nordrhein-Westfalen.

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68 S.

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Studien zur Demokratie; 1