Zinserhöhung und Fehlbelegungsabgabe als Hilfe. Nordrhein-Westfalen will beides kombinieren.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen will zur Belebung des Wohnungsmarktes und zur Finanzierung von weiteren Sozialwohnungen die gesetzlich mögliche Regelung treffen, nämlich Zinserhöhung und Fehlbelegerabgabe miteinander zu kombinieren. Diese Kombination scheint finanzwirtschaftlich als auch sozial- und wohnungspolitisch eine ausgewogene Lösung zu sein. In der Stellungnahme der Wohnungsverbände wird die Zinserhöhung begrüßt, die Ausgleichsabgabe gilt als verfehltes Mittel. hg

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Politik, Wohnungsbau, Land, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbaufinanzierung, Miete, Kapitalzins, Erhöhung, Fehlbelegungsabgabe, Zinserhöhung

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 35(1982)Nr.10, S.564-566

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Politik, Wohnungsbau, Land, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbaufinanzierung, Miete, Kapitalzins, Erhöhung, Fehlbelegungsabgabe, Zinserhöhung

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