Büroarbeit am Samstag am Beispiel Standesamt.

Boorberg
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Boorberg

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Stuttgart

item.page.language

item.page.issn

0942-5454

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Zs 4381

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung hatte ein Oberbürgermeister in Bayern angeordnet, bei Bedarf Eheschließungen auch an Samstagen (9.00 bis 12.00) durchzuführen. Ein Zeitausgleich erfolgte 1:1 an den übrigen Arbeitstagen, wobei auch die Anfahrtszeiten am Samstag als Arbeitszeit vergütet wurden. Eine Angestellte als Standesbeamtin klagte gegen diese Verplichtung der Samstagsarbeit. In dem Urteil des Landesarbeitsgericht Nürnberg vom 27.7.1999 - 6 Sa 735/97 - Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht 1999 S.513 - wurde die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht nahm dabei zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, zur Zuständigkeit des Oberbürgermeisters und zum Tarifrecht Stellung. difu

Description

Keywords

Journal

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

item.page.issue

Nr. 6

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 170-171/Rdnr.95

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries