Einheimischenmodelle im Visier der EU. EG-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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Abstract

Viele Kommunen verfügen in ihren Bau- und Vergaberichtlinien über eine Einheimischenklausel, nach welcher ortsansässige Bewerber bevorzugt zu berücksichtigen sind. Diese so genannten Einheimischenmodelle sind nun in Konflikt mit den Wettbewerbsregeln der Europäischen Union (EU) geraten. Im Fall der Förderung von Ortsansässigen in der nordrhein-westfälischen Gemeinde Selfkant hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Obwohl sich das Verfahren auf den Einzelfall beschränkt, sind Konsequenzen allgemeiner Art für die Zulässigkeit solcher Modelle nicht auszuschließen. Ausgehend von dem Fall der Gemeinde Selfkant wird in dem Beitrag die praktische Anwendung der Einheimischenmodelle anhand einiger Beispiele beschrieben. Abschließend wird die Hoffnung ausgesprochen, dass die Europäische Kommission in dem in deutschen Städten und Gemeinden erfolgreich umgesetzten Einheimischenmodell keinen Verstoß gegen das EU-Recht sieht. difu

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 11

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S. 439-440

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