Rechtsgrundlagen der Kommunalstatistik.
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SEBI: Zs 383-1984
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Zusammenfassung
Der Referent versucht eine Positionsbestimmung der Kommunalstatistik in der Folge des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts. Er arbeitet die Kommunalstatistik als Element der informationellen Selbstbestimmung der Gemeinden heraus und analysiert die Vorgaben des Urteils, die in den zu entwerfenden Landesstatistikgesetzen künftig berüchsichtgt werden müssen. Schwierigkeiten entstehen hierbei in der Beurteilung von statistischen Merkmalkategorien, die in der Sicht des Gerichts als Hilfsmerkmale gelten und nach Abschluß der Erhebung zu löschen sind (Straße, Hausnummer). Nach Auffassung der Kommunalstatistik sind sie jedoch Merkmale, die dauerhaft erforderlich bleiben. Im Anhang befindet sich ein vom Verband der Städtestatistiker erarbeiteter Entwurf zur Regelung der Kommunalstatistik in einem Landesstatistikgesetz bzw. in der Gemeindeordnung. Bre/difu
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Städtestatistik, Kommunalrecht, Datenschutz, Selbstverwaltung, Statistikbehörde, Landesstatistikgesetz, Gesetzgebung, Wissenschaft/Grundlagen, Statistik
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In: Jahresbericht 1984.Hrsg.: Verband Deutscher Städtestatistiker, Augsburg:(1985), S. 260-277
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Städtestatistik, Kommunalrecht, Datenschutz, Selbstverwaltung, Statistikbehörde, Landesstatistikgesetz, Gesetzgebung, Wissenschaft/Grundlagen, Statistik