Bauordnungsrecht - Grundsatz der Gleichbehandlung bei einer Beseitigungsanordnung. Art. 3 I GG. § 89 I NBauO. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29.10.1993 - 6 L 72/92.
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Datum
1994
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0340-7489
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
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Zusammenfassung
Eine bauaufsichtsbehördliche Beseitigungsanordnung kann gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, wenn vergleichbare Gebäude in der Nähe behördlich unbeanstandet bleiben. eine frühere behördliche Erklärung, es werde auch gegen vergleichbare Bauten eingeschritten werden, genügt zur Wahrung des Gleichheitssatzes nicht, wenn tatsächlich nicht entsprechend vorgegangen wurde und sachliche Gründe dafür fehlen. Leitsatz. Im vorliegenden Fall war ein 96 Quadratmeter großes, eingeschossiges Gebäude nach 1980 anstelle einer älteren und kleineren Gartenlaube ohne Genehmigung als Wohnhaus ausgebaut und genutzt worden. In einer Entfernung von 100, 200 und 170 Metern finden sich in der Kleingartenkolonie drei ähnlich bewohnte Gebäude, die nicht beanstandet wurden. Die gegen die Beseitigungsanordnung gerichtete Klage unter Berufung auf die Verletzung des Gleichheitssatzes war erfolgreich. (wb)
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Schlagwörter
Zeitschrift
Baurecht
Ausgabe
Nr.1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.92-94
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Ausbau , Umbau , Wohngebäude , Abbruch , Verwaltungshandeln , Rechtsprechung , Bauordnungsrecht , Recht