Die bayerischen Gemeinden können auf die Bagatellsteuern ersatzlos verzichten. Beispiel Großstadt Nürnberg.

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SEBI: 79/6177

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Die Schrift weist nach, daß es der Stadt Nürnberg 1975 möglich gewesen wäre, auf die Erhebung der Gemeindegetränkesteuer zu verzichten, ohne daß sich die Haushaltslage verschlechtert hätte. Die Verwaltungs- und Personalmittel zur Erhebung dieser Steuerart seien unverhältnismäßig hoch. Darüber hinaus werden Vorschläge zur Einsparung öffentlicher Ausgaben bei städtischen Investitionen gemacht. gk/difu

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Bagatellsteuer, Steuer, Steuereinnahme, Getränkesteuer, Personalkosten

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München: (1975), 20 S., Tab.

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Bagatellsteuer, Steuer, Steuereinnahme, Getränkesteuer, Personalkosten

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Schrift; 57Monographien zur Bagatellbesteuerung; 3