Umweltschutzrückstellungen im Bilanzrecht. Probleme öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen.

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Wiesbaden

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ZLB: 98/519

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Abstract

Die Belange, unsere Umwelt zu erhalten und im Notfall auch durch Strafe daran zu erinnern, gilt sowohl für den einzelnen Bürger als auch für Handwerker, Industrie und staatliche Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Die dabei auftretenden juristischen und kaufmännischen Grenzfälle sind nicht genau festgelegt, so daß es zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Bilanzierung kommen könnte. Im geltenden Bilanzrecht ist zur Zeit ausdrücklich geregelt, unter welchen Bedingungen wirtschaftliche Belastungen aus Umweltschutzverpflichtungen berücksichtigt werden müssen. Es wird der Frage nachgegangen, inwieweit ausgeprägte Interessen für Umweltschutzbelange in der Bevölkerung, eine intensivierte Regelungs- und Kontrolldichte und verbesserte technische und naturwissenschaftliche Erkenntnisse ihren Rückhalt in solchen Bilanzen finden müssen, die Kaufleute anhand der gegebenen Vorschriften des Handelsrechts aufzustellen haben. Von entscheidender Bedeutung ist die Frage nach der eventuellen Verpflichtung zur Bildung sogenannter Rücklagen für Umweltschutzbelange, die bislang noch nicht im Vordergrund des Bilanzrechts gestanden haben. mabo/difu

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XX, 195 S.

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Neue betriebswirtschaftliche Forschung; 196