Nutzung und Vermögensauseinandersetzung hinsichtlich des gemeinsamen Familienwohnheims bei gescheiterter Ehe.
Cuvillier
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Cuvillier
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DE
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Göttingen
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ZLB: 98/710
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DI
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Abstract
Das Ende einer Ehe führt häufig zur Aufspaltung des gemeinsam erworbenen Vermögens. Das Familienwohnheim stellt hierbei oft die zentrale Auseinandersetzungsproblematik der Vermögensauseinandersetzung dar. Es werden Fragen, die das weitere Wohnrecht des Eigenheims bzw. des Hauses betreffen, diskutiert. Diese Fragen stehen im Mittelpunkt hinsichtlich des gemeinsamen Familienheims bei gestörter oder gescheiterter Ehe: Wer darf weiterhin in der gemeinsam erworbenen ehelichen Wohnung bleiben? Kann ein Ehegatte gezwungen werden, die Wohnung zu räumen? Ist gegebenenfalls eine Nutzungsentschädigung zu leisten? Wie wirken sich diese Fragen auf etwaige Unterhaltsansprüche aus? Muß ein Ehegatte, der das gemeinsame Haus nicht mehr bewohnen darf, dennoch damit zusammenhängende Belastungen abtragen? Kann ein Ehegatte die zwangsweise Veräußerung des Familienwohnheims betreiben und gibt es für den anderen Möglichkeiten, dies zu verhindern? sg/difu
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VIII, 136 S.