Ansätze zur Verbesserung des Regionalen Nahverkehrs. Teil 1. Randbemerkungen zur Erarbeitung u. praktischen Anwendung der bayerischen "Richtlinie zur Nahverkehrsplanung".
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BBR: Z 153
SEBI: Zs 310-4
IRB: Z 867
SEBI: Zs 310-4
IRB: Z 867
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Abstract
Ein zeitgemäßer ÖPNV soll einerseits gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen und andererseits seine Leistungen nach wirtschaftlichen Prinzipien erbringen. Diese widersprüchlichen Forderungen machen eine generelle Neuordnung des Nahverkehrs insbesondere im Umland der Städte erforderlich. Substanz dieser Neuordnung sind die Institutionalisierung der Planung und die Bereitstellung von Handlungsanweisungen, die z.B. im Rahmen des ,,Nahverkehrsprogramms Bayern'' in einer ,,Richtlinie zur Nahverkehrsplanung'' zusammengefaßt sind. Basis dieser Erläuterungen zum Planungsablauf ist die umfassende Definition der Planung als Kontrolle und Steuerung von Zuständen der Umwelt im Nahverkehrsraum. Ausgehend von dieser Definition, ergeben sich die Arbeitsprinzipien bei den Planungsschritten Erfassung und Bewertung des Ist-Zustandes, Erarbeitung eines Soll-Zustandes und Ermittlung der zur Verwirklichung des Soll-Zustandes geeigneten Maßnahmen.
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Nahverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Verkehrsplanung
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Internationales Verkehrswesen, Frankfurt/Main 30 (1978), H. 2, S. 78-84, Abb.; Lit.
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Nahverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Verkehrsplanung