Gestaltungsmöglichkeiten zur Baulandbeschaffung für Einheimische.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Abstract

Der einheimischen Bevölkerung die Eigentumsbildung zu ermöglichen, kann für Gemeinden von vitalem Interesse sein. Steuerungsinstrumente zur Erreichung dieses Zieles sind die Einflussnahme auf die Bauleitplanung, sowie die Bodenbevorratung. Bei der Bauleitplanung werden die Baulandausweisungen vom Abschluss eines "Mitsprachevertrags" abhängig gemacht, wonach ein Verkauf nur an Einheimische möglich ist, und der Gemeinde ein Mitspracherecht eingeräumt wird (Weilheimer-,Traunsteiner Modell). Die Herabsetzung der Bodennutzungsmöglichkeit (z.B. Flächennutzungszahl) bietet sich zur Unterstützung an. Die Eignung der Gemeinde zur Durchführung von Vorratskäufen erscheint wegen den Anforderungen der Gemeindeordnung (mangelnde Beweglichkeit) zumindest fraglich. Die Auswahl der Einheimischen muss möglichst gerechten und nachprüfbaren Kriterien unterliegen (Punktesystem). -z-

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Recht, Kommunalrecht, Baulanderschließung, Baulandpreis, Bodenrecht, Bodenpolitik, Bodenpreis, Bodenmarkt, Grunderwerbsrecht, Grundstücksrecht, Kommunalrecht, Baulandbeschaffung

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 114(1983)Nr.14, S.421-424, Lit.

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Recht, Kommunalrecht, Baulanderschließung, Baulandpreis, Bodenrecht, Bodenpolitik, Bodenpreis, Bodenmarkt, Grunderwerbsrecht, Grundstücksrecht, Kommunalrecht, Baulandbeschaffung

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