Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen im neuen Haushalts- und Rechnungswesen.

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Köln

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ZLB: 4-Zs 2141-2005,9
DST: E ser2/1

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Abstract

Die Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens auf doppischer Basis steht bei vielen Kommunen je nach Landesgesetzgebung kurz- bzw. mittelfristig an. Damit werden Rechnungselemente eingeführt, die in der Kameralistik nicht vorhanden waren. Ein solches Element sind Rückstellungen für bestimmte Verwendungszwecke. Wegen der hohen Bedeutung des Immobilienvermögens für die kommunale Haushaltslage befasst sich dieser Bericht speziell mit Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen. Ziffer 1 fasst besonders für Entscheidungsträger in den Kommunen die Wirkungsweise und Ziele dieser Rückstellungen zusammen. Sie dienen der periodengerechten Zuordnung von Ressourcenverbräuchen und tragen daher dazu bei, die kommunale Vermögenslage transparent zu machen. Die KGSt greift diese Thematik zu einem sehr frühen Zeitpunkt auf, um die Kommunen im Zuge der Haushaltsreform mit dieser Rückstellungsform vertraut zu machen. Allerdings bedeutet dies auch, dass der Bericht wegen der in den meisten Bundesländern noch nicht beendeten Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Gemeindehaushaltsrechts an manchen Stellen keine abschließenden Empfehlungen geben kann und sich auf generelle Hinweise beschränken muss (Ziffer 2). difu

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115 S.

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KGSt-Bericht; 9/2005